Das Kleingedruckte.
§ 1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von der Konrad Licht
Filmproduktion (im Folgenden LICHT-FILM) erfolgen
aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt
diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages
oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist
nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beifügen. Es gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle
Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen
einer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Gewährleistung
Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich LICHT-FILM
zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig,
dass der Auftragsgeber das Produkt an LICHT-FILM
zurücksendet. Die Transportkosten trägt der
Auftraggeber.
§ 3 Haftungsbeschränkungen
Wir liefern unsere Filme auf Verbatim DVD-R's aus. Die
Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des
Kunden geht zu dessen Risiko. LICHT-FILM haftet nicht
bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche
des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt
wurden. LICHT-FILM haftet nicht für entstandene
Bandschäden durch verunreinigte Videoköpfe oder für
beschädigte Videoköpfe und Laufwerke. Für analoge und
digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere
Speichermedien, welche der Auftraggeber LICHT-FILM zur
Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen.
LICHT-FILM haftet nicht bei technischen Störungen der
Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische
Probleme (zB. bei Dreharbeiten) leistet LICHT-FILM nur
nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von
Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei
Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße
Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen
während der Produktion uns mitzuteilen. Dies betrifft
Postadresse, Telefon und Emailadressen.
§ 5 Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt
zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.
§ 6 Zahlung
50 Prozent der vereinbarten Summe sind nach Abschluß
der Dreharbeiten fällig. Der Restbetrag ist nach
Lieferung sofort zu zahlen. Alle Preisangaben sind
endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind
folgende Entschädigungen fällig:
bis 10 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 10 % des
Betrages.
10-5 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 30 % des
Betrages.
5 Wochen-1 Tag vor dem ersten Drehtermin: 50 % des
Betrages.
Am Drehtag: 100% des Betrages.
§ 7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand
angemessene Mahngebühr bis zu 10 Euro zu beheben, es
sei denn Sie weisen nach, dass die tatsächlich
entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen
Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso
unberührt bleibt das Recht von LICHT-FILM, bei einem
tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen
nachzuweisen und zu berechnen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.
§ 9 Lieferzeiten
Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug
ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer
angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender
Schritte berechtigt.
§ 10 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen
oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die
Gegenforderungen sind von LICHT-FILM nicht bestritten.
§ 11 Rücktrittsvorbehalt
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem
erheblichen Umfang nach Vertragsabschluß, so behalten
wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
§ 12 Dienstleistungauftrag
Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit,
Ihrer Trauung oder eines anderen Events beauftragen,
arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines
Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines
filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all
seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen das
Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher
ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten
Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument
erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und
Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug
auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem
Drehtag gefilmt werden könnten.
§ 13 Nutzung des Materiales
LICHT-FILM behält sich vor alle Materialien zu
Präsentationszwecken zu verwenden.
§ 14 Urheberrecht, Rechte Dritter
Der AG (Auftraggeber) stellt sicher, dass LICHT-FILM
die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass
dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter
verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das
Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte
Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige
Rechte, insbesondere weitere Immaterialgueterrechte)
durch LICHT-FILM. Soweit LICHT-FILM entsprechende
Rechte zur Ausfuehrung seiner Dienstleistung benoetigt,
beschafft der AG diese und raeumt sie LICHT-FILM ein.
Der AG ist für den Inhalt der DVDs ausschliesslich
verantwortlich. Soweit LICHT-FILM wegen der Verletzung
von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausfuehrung
der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird,
stellt der AG LICHT-FILM von allen entsprechenden
Ansprüchen frei. Insbesondere ist LICHT-FILM nicht
verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausfuehrung der
Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. LICHT-FILM
haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen
frei von Rechten Dritter sind. Der AG uebernimmt
sämtliche an LICHT-FILM gestellten Forderungen
bezueglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der AG trägt
sämtliche Kosten fuer die Rechte, Rechteeinholung und
deren Verwendung.
§ 15 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und
nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes
persönliche Daten, soweit dies für unsere
Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres
Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist.
Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der
Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an
Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund
bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben
jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand
bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das
Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu
veranlassen.
§ 16 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht.
Wiesbaden ist Gerichtsstand.
§ 17 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald
einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.
Stand: 3.1. 2008